Pflegepakete

Pflegepakete für die häusliche Pflege

Wer hat Anspruch? Wie werden die Mittel beantragt? Was sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel?

Lagerhalle der Firma HombergerReinigung während der Büro- bzw. Öffnungszeiten

Pflegebedürftige haben gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI einen Anspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 € monatlich.

Wer hat Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt werden. Dies gilt nicht für Pflegebedürftige in Pflegeheimen.

Wie werden die Mittel beantragt?

Für Pflegehilfsmittel ist kein Rezept notwendig. Wir möchten Sie bitten uns den Antrag auf Kostenübernahme und das Formular mit dem gewähltem Pflegepaket zu übersenden. Gerne können Sie sich ihr Pflegepaket auch individuell zusammenstellen.

Was sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel?

Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Fingerlinge
Eimalhandschuhe
Einmalmundschutz mit Nasenbügel
Einmalschürzen
Schutzschürzen, wiederverwendbar
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Saugende Bettschutzeinlagen—wiederverwendbar

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen telefonisch unter 036421 3760 oder per Mail unter info@homberger.de zur Verfügung.
Ihre Homberger GmbH



Rezeptabteilung
Service-Hotline: 0800 738 18 60
rezept@homberger.de