Ab 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft, welches die bestehende Verpackungsverordnung ablöst.
Bezugnehmend auf diese Änderungen erklären wir hiermit, dass wir die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) für alle von uns in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen vorgenommen haben.
Unsere Registrierungsnummer bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister lautet: DE1262831155141. Wir versichern, dass die an Sie gelieferten Verpackungen von uns in vollem Umfang bei einem anerkannten Entsorger lizenziert werden. Die damit in Verbindung stehenden Mengenmeldungen an die Zentrale Stelle erfolgen fristgerecht.
Sollten Sie als Bezieher von Einwegartikeln wie zum Beispiel Menüschalen, Trinkbecher oder Salatschalen diese anschließend als systembeteiligungspflichtige Serviceverpackung in Verkehr bringen, gelten die Regelungen des Verpackungsgesetzes auch für Sie. Das heißt, dann sind Sie Erstinverkehrbringer der Verpackungsware an Endkunden und Sie sind verpflichtet sich erstmalig bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Die Höhe der finanziellen Beteiligung richtet sich nach der Menge und Materialart der Einwegverpackungen. Wenn keine Registrierung erfolgt, drohen hohe Bußgelder.