Homberger Pflegekonzept

Pflegekonzept

Stark in der Belieferung Pflege & Hygiene

Besondere Betreuung & Beratung erfordert die Objektbetreuung im Geschäftsbereich „Pflege & medizinische Hygiene“. Wir bieten Ihnen einen Komplett-Service für Inkontinenz- und Hautschutzprodukte sowie für den Bereich Desinfektion und den medizinischen Einmalbedarf. Unsere examinierte Pflegespezialistin, Beatrice Lessig und unser staatlich geprüfter Desinfektor, Jürgen Kellner sind für alle Beratungsleistungen in Sachen Produkt und Anwendung für Sie da. Mit einer persönlichen Vor-Ort-Beratung bei der Produktwahl und der Einstellung der Wechselrhythmen unterstützen wir Sie bei der Absicherung der Versorgungsqualität. Im Bereich der Inkontinenzversorgung und der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bieten wir mit unserem Inkocaremanagement eine intelligente Pflegeversorgung, mit denen Sie Ihre Kosten jederzeit überschauen können. Wir bieten dazu auch Objekt- und Stationsbelieferung bis in die Wohnbereiche hinein an.

Inkontinenzprodukte auf Rezept

Inkontinenzprodukte gehören zu den Hilfsmitteln (§33 SGB V) und sind zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Sehr gerne übernehmen wir für Sie die Lieferung und Abrechnung mit aufsaugendem Inkontinenzmaterial für ausgewählte Krankenkassen.

 

1. Wir benötigen zur Abrechnung eine ordnungsgemäße Verordnung über Inkontinenzprodukte. Bitte fordern Sie diese beim behandelnden Arzt an.

2. Bitte unterzeichnen Sie den Vordruck für den Leistungserbringerwechsel/ Mehrkostenvereinbarung. Zudem benötigen wir den Anamnesebogen ausgefüllt zurück.

3. Die Originalverordnung, den Leistungserbringerwechsel, den Anamnesebogen und ggf. die Zuzahlungsbefreiung senden Sie bitte per Post an uns:

Selbstverständlich können Sie uns die Verordnung vorab per Fax senden, so dass wir die Lieferung bereits disponieren können. Die Übermittlung des Originalrezeptes ist aber unerlässlich. Gerne senden wir Ihnen hierzu Freiumschläge. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen einen gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10% des Abgabepreises leisten. Die gesetzliche Zuzahlung wird direkt von uns erhoben. Falls ein Bewohner erst im Laufe des Kalenderjahres von der Zuzahlung befreit wird, bitten wir unverzüglich um eine Kopie der Befreiung.

 

4. Ein privater Eigenanteil wird nur dann fällig, wenn der Versicherte eine Versorgung wählt, die über die medizinisch Notwendige hinausgeht.

 

Ansprechpartnerin im Innendienst:
Nancy Büchel (Medizinprodukteberaterin)

Pflegepakete

Pflegepakete für die häusliche Pflege

Pflegebedürftige haben gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI einen Anspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 € monatlich.

 

Wer hat Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt werden. Dies gilt nicht für Pflegebedürftige in Pflegeheimen.

 

Wie werden die Mittel beantragt?

Für Pflegehilfsmittel ist kein Rezept notwendig. Wir möchten Sie bitten uns den Antrag auf Kostenübernahme und das Formular mit dem gewähltem Pflegepaket zu übersenden. Gerne können Sie sich ihr Pflegepaket auch individuell zusammenstellen.

 

Was sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel?

Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Fingerlinge
Eimalhandschuhe
Einmalmundschutz mit Nasenbügel
Einmalschürzen
Schutzschürzen, wiederverwendbar
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Saugende Bettschutzeinlagen—wiederverwendbar

 

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen telefonisch unter 036421 3760 oder per Mail unter info@homberger.de zur Verfügung.
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